Glossar Rürup Rente

Glossar - Begriffserklärung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit liegt heute hoch, denn bereits jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig. Gleichzeitig sorgen noch nicht genug Menschen für den Versorgungsfall vor. Da die gesetzliche Absicherung im Jahr 2001 gefallen ist, steht man im Fall der Fälle ohne gesetzliche Versorgung da. Nur eine private Versicherung kann hier eine Absicherung darstellen und die betroffenen Menschen vor dem finanziellen Bankrot schützen der durch eine Berufsunfähigkeit und den daraus Resultierenden Einkommensverlust zwangsläufig entsteht.

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kann man eine gewissen Betrag pro Monat versichern, den man zu leben oder besser überleben benötigt. Dabei darf aber keine Bereicherung entstehen. Die Obergrenze liegt daher bei 75% des Nettoeinkommens. Denn man geht auch davon aus, dass im schlimmsten Fall der Fälle eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzliche Kasse zu erwarten ist. Eine Unfallversicherung reicht leider für die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit überhaupt nicht aus und zahlt nur bei Invalidität eine einmalige Summe.