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Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds- geeignete Anlageform für jeden?

 

 

Grundsätzlich stellen Fonds Vermögen dar, das zur gemeinschaftlichen Anlage verwendet werden soll. Die wirtschaftliche oder rechtliche Gestaltung kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Zu den signifikanten Merkmalen eines geschlossenen Fonds gehört, dass nur eine vorher festgesetzte Anzahl von Anteilscheinen über eine begrenzte Anlagesumme ausgegeben wird.

Ist das ursprünglich geplante Fondsvolumen erst einmal erreicht, wird der Fonds geschlossen und eine weitere Ausgabe von Anteilen wird dann eingestellt.

Im Gegensatz zu offenen Fonds besteht von Seiten der Fondsgesellschaft dem Anleger gegenüber keine Verpflichtung, Anteilscheine auch wieder zurück zu nehmen. Für den Investor besteht dann lediglich die Möglichkeit, Anteile an Dritte oder an einem sogenannten Zweitmarkt zu veräußern. Jedoch regelt sich der Preis nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage.

Zu den Anlagestrategien eines geschlossenen Fonds gehört, dass mit einer begrenzten Zahl an Anlegern ein größeres Projekt realisiert werden soll. Meist als Kommanditgesellschaft konzipiert, haftet der einzelne Anleger nur mit seinem in den Fonds eingelegten Kapital.

Meist werden für geschlossene Fonds Investitionsgüter wie Spezial- und Containerschiffe, Tanker, gewerbliche Immobilienfonds, Wind-, Biomasse- und Sonnenenergiefonds wie auch Unternehmensbeteiligungen gewählt.

Muss ein offener Investmentfonds eine Reserve an Barmitteln halten, kann in der Regel ein geschlossener Fonds darauf verzichten. Denn laut Anlagepolitik müssen keine „Aussteiger“ ausgezahlt werden, wenn diese Anteilscheine wieder zurück geben wollen.

Kann dem jeweiligen Fonds unterstellt werden, dass eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt, gelten bereits erhaltene steuerliche Vorteile als verloren. Ebenso dürfen auch Verluste aus Steuerstundungsmodellen nicht mit anderen Einkünften steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Anleger nach dem 10. November 2005 beigetreten ist.

Sollte der jeweilige geschlossene Fonds keine Gewinne mehr erwirtschaften, kann, abhängig von den vertraglichen Bedingungen, auch eine so genannte Nachschusspflicht auf den Anleger zukommen.

Konkret bedeutet dies, dass der Investor gezwungen ist, neben seinen angelegten Anteilen in den Fonds auch noch über weitere Barschaften zu verfügen, um gegebenenfalls seinen Verpflichtungen nachkommen zu können.

Wer Vergleiche unternehmen will, sollte auch die unterschiedlichen Anlagestrategien zwischen offenen und geschlossenen Fonds gegeneinander abwägen.