Krankenversicherungen
Unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten
Nicht nur die Leistungen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gestalten sich unterschiedlich; gravierende Unterschiede bestehen auch bei den Abrechnungen.
Die Gesetzliche schließt zur Versorgung ihrer Mitglieder mit den Interessenverbänden der Ärzte, Apotheker und der Krankenheilanstalten Verträge ab. Gibt der Versicherte vor einer Behandlung seine Krankenversicherungskarte dort ab, wird er grundsätzlich von den Mitgliedern der Krankenversicherung behandelt.
Die Kosten, die dadurch entstehen, muss die gesetzliche Krankenversicherung an die zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen bezahlen, wobei diese ihrerseits mit den angeschlossenen Interessenmitgliedern abrechnen.
Bei einer privaten Krankenversicherung wird auf eine andere Art abgerechnet, denn hier ist der Versicherte selber der Vertragspartner des jeweils behandelnden Arztes.
So entsteht im Falle einer Behandlung ein Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Arzt.
Nach einer solchen Behandlung kann der Arzt seinem Patienten entweder sofort eine Rechnung ausstellen oder nutzt dafür die private Verrechnungsstelle (PVS).
Zu den entscheidenden Voraussetzungen zur Begleichung der Rechnung gehört in erster Linie, welchen Tarif der Versicherte beim Vertragsabschluss gewählt hat. Denn dafür stehen Tarife mit und ohne einen Eigenanteil zu Verfügung.
So besteht für den Patienten die Möglichkeit, sofort die Rechnung bei seinem behandelnden Arzt begleichen zu können, oder zur Kostenerstattung die Rechnung bei dem privaten Versicherer einzureichen, damit diese überprüft werden kann.
Im Anschluss daran überweist die private Versicherung den Betrag auf das Konto des Versicherten, der damit die Arztrechnung bezahlen kann.
Nicht in Vorleistung muss derjenige gehen, der zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen wird. Hier werden in der Regel größere Summen fällig.
Daher bekommt der Versicherte beim Vertragsabschluss von seiner Versicherung eine spezielle Chip- Card, auf der alle erforderlichen Daten gespeichert sind.
Dank dieser Technologie kann im jeweiligen Krankenhaus ermittelt werden, wie sich der gewählte Versicherungsumfang des Patienten gestaltet. Regelleistungen wie auch Wahlleistungen gehören zu den gespeicherten Angaben.
Aber auch alle verwaltungsrelevanten Daten sind auf dieser Chip- Card gespeichert, damit das behandelnde Krankenhaus die Leistungserbringung mit der Krankenversicherung abrechnen kann und der Versicherte nicht in Vorkasse treten muss.
Wer Versicherungsvergleiche unternimmt, sollte auch Informationen über Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Versicherers einholen, bevor man sich vertraglich bindet.